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Struktur und Organisation
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1957
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Kleingarten - Pachtvertrag
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Zwischen dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter - Kreisverband, wurde in dessen Vollmacht der Vorstand der Kleingärtnersparte - Hofgraben – Glauchau - als Verpächter bemächtigt, einen Pachtvertrag mit dem
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jeweiligen Gartenfreund als Pächter in zweifacher Ausfertigung abzuschließen.
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Jeder Gartenfreund bekam ein Mitgliedsbuch mit laufender Nummer und den Angaben zur Pacht seines Gartens.
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In das Buch wurden auch die Beitragsmarken eingeklebt, dabei hatte jedes Jahr eine andere Farbe.
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Der Verbandsbeitrag war 6,- DM im Jahr.
Für den Ehepartner kamen noch mal 3,- DM dazu.
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1957
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Aus nachstehender Aufstellung wird ersichtlich aus welchen Bestandteilen sich die Pacht im Jahr 1957 zusammengesetzt hat und wie die damaligen Preise waren.
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Als Anlage zum Pachtvertrag gab es folgende Jahresabrechnung
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1.
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Pachtpreis -,02 DM x m²
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Parzellengröße m²
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2.
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Wassergeld pro m² -,03 DM x m²
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3.
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Unterhaltung der Wasserleitung m²
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lt. Beschluss der Mitgliederversammlung -,03 DM x m²
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4.
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Unterhaltung der Einfriedung – Wege -,01 DM x m²
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5.
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Verbandsbeitrag 6,00 DM
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6.
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Versicherung des Verbandes 1,85 DM
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7.
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Spartenbeitrag lt. Beschluss der Mitgliederversammlung 1,80 DM
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8.
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Sonstige durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Umlagen -,01 DM x m²
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9.
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Ortsausschussumlage -,35 DM
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10.
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Ehegattenbeitrag 3,00 DM
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Bezahlt wird die Pacht immer im Voraus im Frühjahr des laufenden Jahres.
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Das Pachtjahr beginnt mit dem 1. Dezember und endet mit dem 30. November eines jeden Kalenderjahres.
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Will ein Pächter kündigen, so kann er dies nur zum Ende eines Pachtjahres tun. Er muss den Verpächter spätestens am dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres schriftlich benachrichtigen.
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Natürlich gab es auch eine für alle verbindliche Gartenordnung, herausgegeben von der Kreisfachkommission der Kleingärtner und Siedler im Kreis Glauchau.
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In 27 Punkten wurden in ihr vorwiegend Pflichten des Kleingärtners geregelt.
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Ziel der Gartenordnung ist, die zweckmäßige und gärtnerische Ausgestaltung
des einzelnen Kleingartens, die Sicherung seiner Erträge und die Aufrechterhaltung
von Ordnung und Sauberkeit im einzelnen Kleingarten und der Kleingartenanlage
zu gewährleisten………….
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1961
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Ab diesem Jahr wurden die Mitgliedsmarken nicht mehr geklebt. Dafür gab es
Quartalsweise einen Stempel in das Mitgliedsbuch.
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Der Verband
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Auf ein Wort noch zum Verband und seinen Aufgaben .
Natürlich war jede Sparte und somit jedes Spartenmitglied gleichzeitig im Verband
der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter organisiert.
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Organisationsaufbau :
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a )
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Zentralverband mit Sitz in Berlin
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b )
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Bezirksverbände
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c )
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Kreisverbände
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d )
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Ortssparten
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e )
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Betriebssparten
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f )
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Sparten für Kreiszuchtbockhaltung
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1963
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Auf dem 1. Verbandstag am 6. / 7. April 1963 wurde in Leipzig das Statut des
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Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter beschlossen.
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Statut des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter :
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In dem Statut sind die Ziele und Aufgaben des Verbandes als demokratische Massen-
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organisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter festgehalten.
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…. Der Verband lässt sich in seiner Tätigkeit von der Politik der Partei der Arbeiterklasse und unserer Arbeiter–und–Bauern–Macht leiten und setzt seine ganzen Kräfte ein für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik……..
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Des weiteren sind in ihm geregelt :
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- Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
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- Organisationsaufbau
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- Organe des Verbandes
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- Zusammensetzung und Aufgaben der Vorstände
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- Finanzielle Mittel
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- Revisionskommission
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- Schlussbestimmungen
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- Beitragsordnung
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- Konfliktordnung
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Unter Punkt ( 6) der Ziele und Aufgaben steht :
Der Verband fördert den sozialistischen Gemeinschaftsgedanken seiner Mitglieder beim Austausch der besten Erfahrungen, die gegenseitige Hilfe mit der sozialistischen
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Landwirtschaft und dem Gartenbau auf der Grundlage von Patenschaftsverträgen und die aktive Teilnahme am Nationalen Aufbauwerk
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Für geleistete NAW – Stunden gab es Marken:
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NAW – Stunden unterteilten sich in: Bauobjekte und Ernte / Pflegearbeite n und das jeweils im Betrieb oder im Wohngebiet
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Auch in unserer Kleingartenanlage wurden reichlich NAW – Einsätze geleistet.
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Sie waren die Grundlage für alle gemeinnützigen Garteneinsätze.
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Die Garteneinsätze sind auch heute noch die Voraussetzung dafür, das die Funktion der Anlage gewährleistet ist und die Gemeinnützigkeit gegenüber dem
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Territorialverband erfüllt werden kann.
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1968
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Übersicht über die ökonomischen Leistungen in den Jahren 1967 / 68
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Jahr 1967 30.11.1958
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Gemüse 4151,0 kg 2395 kg
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Erdbeeren 3121,5 kg 2560 kg
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Obst ( einschl. Beerenobst ) 1695,0 kg 1894 kg
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Spargel 32,0 kg 35 kg
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Im Zuge einer Solidaritätsaktion wurden ca. 90 kg Erdbeeren gesammelt.
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Die Aufteilung darüber war: - 60 kg für das Feierabendheim
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- 30 kg für das Heim der Inneren Mission
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In der 50-zig jährigen Geschichte des Vereines haben sich die Anzahl der Parzellen und die der Mitglieder wesentlich verändert. Grund dafür ist zum einen Teil die Zusammenlegung von kleinen Gärten zu größeren. Auf der anderen Seite hat sich aber die Zahl der Mitglieder erhöht. Viele Ehepartner sind Mitglieder geworden um versichert zu sein.
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Bei einer Mitgliedschaft war aber auch die Nachfolge als Pächter bei Krankheit oder Todesfall des Partners geregelt.
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Nachfolgend sind die Veränderungen in der Belegung der Parzellen im laufe der Jahre wieder gegeben:
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