Abschriften des Pachtvertrages und des Tilgungsplanes des Darlehens vom jeweiligen handschriftlichen Original
Pachtvertrag
Zwischen den Besitzern des Mannlehn - Rittergutes Wolkenburg, den Herren Curt Carl Julius Grafvon Einsiedel und Gert Carl Friedrich Grafvon Einsiedel einerseits und dem Schreberverein Wolkenburg andererseits, ist heute folgender
Pachtvertrag
geschlossen worden
§ 1
Die Besitzer des Mannlehn-Rittergutes Wolkenburg verpachten an den Schreberverein Wolkenburg von der Auenwiese auf Hermsdorfer Flur, Flurbuch-Nr. 25, 28 und 31 eine Fläche von _0,89 ha ( neunundachtzig ar) zur Anlegung von Schrebergärten auf die Zeit vom
1.November 1924 bis 31.0ktober 1930
§ 2
Der Schreberverein zahlt an Pachtzins fiir den qm Fläche -zwei Pfennige fürs Jahr. Der Pachtzins ist im voraus in halbjährlichen Raten, am 1 .November und 1 .Mai jedes Jahres, portofrei an die Gräfl. von Einsiedelsche Rentkasse in Wolkenburg zu entrichten.
§ 3
Die auf dem Pachtgelände angepflanzten Bäume, Sträucher, die eingebaute Umzäunung sowie sonstige bauliche Anlagen bleiben Eigentum der Vereinsmitglieder. Diese Gegenstände sind jedoch unaufgefordert spätestens am letzten Tag der Pachtzeit vom Pachtgrundstück zu entfernen, andenfalls gehen sie in das Eigentum der Verpächter über.
§ 4
Durch das Pachtland führt eine den Verpächtern gehörige Wasserleitung nach dem Baugrundstück No.l in Herrnsdorf, und nach der Papierfabrik und dem Landgut der Firma Berger-Wolkenburg in Herrnsdorf. Bei der Errichtung der in §3 gedachten Anlagen ist auf die genannte Wasserleitung Bedacht zu nehmen. Sollte die Wasserleitung durch eine solche Anlage gefährdet werden, so ist letztere auf Verlangen der Verpächter unverzüglich zu entfernen. Für einen etwaigen Schaden ist Ersatz zu leisten. Die Firma Richard Berger-Wolkenburg hat laut Vertrag vom 18.Oktober 1910 die Unterhaltspflicht der Wasserleitung übemommen und ist berechtigt, bei den Unterhaltsarbeiten das Gi·undstück zu betreten, soweit dies erforderlich ist.
Durch die Ausübung der Unterhaltspflicht an der Wasserleitung kann keiner- lei Schadenersatz beansprucht werden.
§ 5
Den Verpächtern sowie ihren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu den Pacht- grundstücken jederzeit während der Tagesstunden zu.
§ 6
Sollte der Schreberverein Wolkenburg mit der Entrichtung einer Pachtrate drei Wochen in Verzug bleiben, so steht den Verpächten das Recht zu, das Pachtverhältnis zum nächsten 1 .November zu kündigen.
§ 7
Mündliche Nebenvereinbarungen haben neben diesem Vertrage keine Gültigkeit.
Die Stempelkosten dieses Vertrages werden von den Vertragschließenden je zur Hälfte getragen.
Der Vertrag wird in zwei Stücken ausgefertigt
-Bemerkt wird noch, daß ein Antrag auf Verlängerung diese Pachtvertrages oder auf eine Neupachtung frühestens ein halbes Jahr vor Pachtablauf zu stellen ist.
Die auf dem Pachtgrundstücke ruhenden Rechte gehen auf die Dauer der Pachtzeit auf den Pächter über.
Der erste Satz wird dahingehend ergänzt, daß nach dem Wort Landgut noch die Worte ,, und den Arbeiterhäusern ,, hinzugehören sollen.
Wolkenburg, den 7.Dezember 1924
Karl Wünschmann Max Hartig I.Vorsitzender
Siegel Oskar Wunderwald II.Vorsitzender
Richard Wagner Schriftführer
Emil Kämpfer Kassierer
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Tilgungsplan
Herrn Fabrikbesitzer Richard Berger - Wolkenburg
Die von Ihnen geliehenen 1500 R.M. will der Schreberverein Wolkenburg nach folgenden Plan tilgen:
1. Rückzahlung: l. Januar 1926 300 R.M.
2. Rückzahlung: 1. Januar 1927 400 R.M.
3. Rückzahlung: 1. Januar 1928 400 R.M.
4. Rückzahlung : 1. Januar 1929 400 R.M.
5. Sollte der Verein die Mittel zum Schuldentilgungsplan nicht innerhalb 4 Jahren fristgemäß erledigen können, wird vereinbarungsgemäß noch l Jahr zu Hilfe genommen. Hochachtungsvoll
Schreberverein Wolkenburg
Wagner, Schriftführer
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