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letzte Aktualisierung am: 01.09.2015

Dokumente
[Kleingärtner Wolkenburg e.V.] [Zeitreise] [Zeitzeugen] [Dokumente]

Abschriften des Pachtvertrages und des Tilgungsplanes des Darlehens vom jeweiligen handschriftlichen Original

 

Pachtvertrag

Zwischen den Besitzern des Mannlehn - Rittergutes Wolkenburg,
den Herren
Curt Carl Julius Grafvon Einsiedel und
Gert Carl Friedrich Grafvon Einsiedel
einerseits
und
dem Schreberverein Wolkenburg
andererseits,
ist heute folgender

Pachtvertrag

geschlossen worden

§ 1

Die Besitzer des Mannlehn-Rittergutes Wolkenburg verpachten an den
Schreberverein Wolkenburg von der Auenwiese auf Hermsdorfer Flur,
Flurbuch-Nr. 25, 28 und 31 eine Fläche von _0,89 ha
                                   ( neunundachtzig ar)
zur Anlegung von Schrebergärten auf die Zeit vom

1.November  1924 bis 31.0ktober  1930

§ 2

Der Schreberverein zahlt an Pachtzins fiir den qm Fläche -zwei Pfennige
fürs Jahr.
Der Pachtzins ist im voraus in halbjährlichen Raten, am 1 .November und
1 .Mai jedes Jahres, portofrei an die Gräfl. von Einsiedelsche Rentkasse
in Wolkenburg zu entrichten.

§ 3

Die auf dem Pachtgelände angepflanzten Bäume, Sträucher, die eingebaute
Umzäunung sowie sonstige bauliche Anlagen bleiben Eigentum der
Vereinsmitglieder.
Diese Gegenstände sind jedoch unaufgefordert spätestens am letzten Tag der
Pachtzeit vom Pachtgrundstück zu entfernen, andenfalls gehen sie in das
Eigentum der Verpächter über.

§ 4

Durch das Pachtland führt eine den Verpächtern gehörige Wasserleitung nach
dem Baugrundstück No.l  in Herrnsdorf, und nach der Papierfabrik und dem
Landgut der Firma Berger-Wolkenburg in Herrnsdorf.
Bei der Errichtung der in §3 gedachten Anlagen ist auf die genannte
Wasserleitung Bedacht zu nehmen.
Sollte die Wasserleitung durch eine solche Anlage gefährdet werden, so ist
letztere auf Verlangen der Verpächter unverzüglich zu entfernen. Für einen
etwaigen Schaden ist Ersatz zu leisten.
Die Firma Richard Berger-Wolkenburg hat laut Vertrag vom 18.Oktober 1910
die Unterhaltspflicht der Wasserleitung übemommen und ist berechtigt, bei
den Unterhaltsarbeiten das Gi·undstück zu betreten, soweit dies erforderlich ist.

Durch die Ausübung der Unterhaltspflicht an der Wasserleitung kann keiner-
lei Schadenersatz beansprucht werden.

§ 5

Den Verpächtern sowie ihren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu den Pacht-
grundstücken jederzeit während der Tagesstunden zu.

§ 6

Sollte der Schreberverein Wolkenburg mit der Entrichtung einer Pachtrate
drei Wochen in Verzug bleiben, so steht den Verpächten das Recht zu, das
Pachtverhältnis zum nächsten 1 .November zu kündigen.

§ 7

Mündliche Nebenvereinbarungen haben neben diesem Vertrage keine
Gültigkeit.

Die Stempelkosten dieses Vertrages werden von den Vertragschließenden
je zur Hälfte getragen.

Der Vertrag wird in zwei Stücken ausgefertigt

-Bemerkt wird noch, daß ein Antrag auf Verlängerung diese Pachtvertrages
oder auf eine Neupachtung frühestens ein halbes Jahr vor Pachtablauf
zu stellen ist.

Die auf dem Pachtgrundstücke ruhenden Rechte gehen auf die Dauer der
Pachtzeit auf den Pächter über.

Der erste Satz wird dahingehend ergänzt, daß nach dem Wort Landgut noch die
Worte ,, und den Arbeiterhäusern ,, hinzugehören sollen.

Wolkenburg, den 7.Dezember 1924

 

 Karl Wünschmann                        Max Hartig                        I.Vorsitzender

    Siegel                                         Oskar Wunderwald           II.Vorsitzender

                                                       Richard Wagner                Schriftführer

                                                       Emil Kämpfer                    Kassierer

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Tilgungsplan

Herrn Fabrikbesitzer Richard  Berger - Wolkenburg


Die von Ihnen geliehenen 1500 R.M. will der Schreberverein Wolkenburg
nach folgenden Plan tilgen:

1. Rückzahlung:   l. Januar 1926                    300 R.M.

2. Rückzahlung:   1. Januar 1927                   400 R.M.

3. Rückzahlung:   1. Januar 1928                   400 R.M.

4. Rückzahlung :  1. Januar 1929                   400 R.M.

5.
Sollte der Verein die Mittel zum Schuldentilgungsplan nicht innerhalb
4 Jahren fristgemäß erledigen können, wird vereinbarungsgemäß noch l Jahr
zu Hilfe genommen.
                                                                    Hochachtungsvoll

                                                                    Schreberverein Wolkenburg

                                                                    Wagner, Schriftführer